Seit 2008 spielt sich eine globale Landnahme ungeheuren Ausmaßes ab. Soziale Kämpfe dagegen nehmen weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit zu. Das Phänomen des „Land Grabbing“ bedeutet eine neue Phase im Krisenverlauf und in der Transformation von Herrschaft. Im Folgenden einige vorläufige Resultate eines aktuellen Forschungsprozesses.

Gliederung

1. Das Kapital als gesellschaftliches Naturverhältnis

2. Die globale Dynamik der Landnahme

3. Akteure, Motive und Strukturen

Transnationale Akteure – Beispiel Weltbank-Gruppe

Nationale Akteure – Beispiel MCC

Widerständige Akteure – Beispiel Kleinbauern und Hirten

Beispiel Madagaskar

Beispiel Uganda

Beispiel Äthiopien

Beispiel Kenya

4. Landnahme zwischen „Land Grabbing“ und „Investitionen“

5. Zusammenfassung

Während die im Zuge der Verknappung fossiler Ressourcen künftig notwendige Ausweitung der Biomassenutzung für stoffliche Zwecke noch kaum debattiert wird, besteht hinsichtlich der energetischen Nutzung von Biomasse inzwischen ein intensiver Diskurs. Aufgrund der Flächenbeschränkung in den Hauptnachfrageregionen wie der EU müssen Flächen in anderen Weltregionen in Anspruch genommen werden.

Investoren und staatliche Akteure verbinden mit der Biofuelproduktion in Ländern des globalen Südens vielfach große Chancen für „Entwicklung“, doch kritisieren NGOs und soziale Bewegungen, dass die negativen ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen erheblich sein können oder bereits sind. Um Biomasse, die als Ersatz für fossile Treibstoffe verwendet wird, für den Export produzieren zu können, müssen Flächen dafür akquiriert werden. Entweder indirekt über die Intensivierung der Produktion, oder direkt in Gestalt der Aneignung von Land, das bisher für die Lebensmittelproduktion genutzt wird oder als „ungenutzt“ gilt. Die Ausweitung der Biomasseproduktion im globalen Süden ist daher eng verkoppelt mit der Debatte um „Land Grabbing“ oder, in der Diktion von Weltbank, FAO und UNCTAD, der „landwirtschaftlichen Direktinvestitionen“.

Die Welle von Landnahmen im globalen Süden folgt einer komplexen Motivationsstruktur und die Produktion von Biofuels ist nur eine Komponente. Allerdings kommt ihr vor dem Hintergrund der fossilen „Peaks“ und der zentralen Bedeutung von Biomasse für die Umstellung der Ressourcenbasis (nicht nur) der kapitalistischen Produktionsweise ein besonderer Stellenwert zu.

Die verschiedenen Bestimmungsgrößen des „Land Grabbing“ stellt das folgende Diagramm dar.

Der enorme ökonomische Druck, der sich in den Landnahmen äußert, resultiert aus drei Tendenzen: zum einen sucht das Kapital nach dem Platzen der Immobilienblase nach neuen Anlagemöglichkeiten; die Prekarität der staatlichen Schuldenbedienung unter den Vorzeichen einer fortwährenden Krise verstärkt diese Tendenz; zum anderen wird gerade im Bereich der Landnutzung eine Reihe von stabilen, krisensicheren Nachfragen erwartet (Lebensmittel, Energie, Wasser); schließlich spielt auch die Sicherung von bodengebundenen Ressourcen durch aufstrebende Schwellenländer (vor allem China und Indien) eine Rolle.

Der ökonomische Druck entfaltet sich vor dem Hintergrund deutlich sichtbarer ökologischer Grenzen und Überlegungen zur Energiesicherheit: der Klimawandel wirkt sich vermutlich in vielen Regionen negativ auf die Wasserversorgung aus, womit der Zugriff auf diese Ressource ökonomisch wichtiger wird; nach Peak Oil kann immer weniger auf organische Bestände, die in der Vergangenheit akkumulierten (fossile Ressourcen) zurückgegriffen werden, stattdessen muss die Nachfrage nach Energie vermehrt über die Landfläche gedeckt werden. Die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung ist aufgrund der politischen Bedeutung urbaner Bevölkerungen und angesichts der food riots nach den Preissteigerungen 2008 von eminenter Wichtigkeit für staatliche Akteure. Schließlich erhöht der Wandel der Ernährungsweise hin zu mehr Fleisch- und Milchprodukten in aufstrebenden Schwellenländern wie China oder Indien den Bedarf an Landfläche. Eine wachsende Weltbevölkerung trägt ebenfalls zu steigender Lebensmittelnachfrage bei. In einer Periode abnehmenden Vertrauens in krisengezeichnete Weltmärkte und einem Run auf Ressourcen gehen daher viele Staaten dazu über, Unternehmen zu fördern, die im Ausland inländische Nahrungs- und Biomassebedarfe decken wollen.

An dieser Stelle sei lediglich angemerkt, dass die aktuelle Landnahme sich in einen übergeordneten und seit langem wirksamen Trend zur Kommerzialisierung von Land einbettet, der nicht nur landwirtschaftliche Produktion, sondern auch Tourismus und Bergbau umfasst (Taylor et Bending 2009).

1. Das Kapital als gesellschaftliches Naturverhältnis

Die Beziehung zwischen Gesellschaft und Natur gestaltet sich in historisch spezifischer und vielgestaltiger Form – ein Umstand, der im Begriff der gesellschaftlichen Naturverhältnisse zum Ausdruck gebracht wird. Gesellschaftliche Naturverhältnisse (Görg 1999, 2003; Brand et Görg 2003, 16ff.) umfassen verschiedene Ebenen: (1) symbolische Kultur, Wissens- und Deutungsmuster, (2) soziale Normen und politische Institutionen, (3) Ökonomie (ähnlich: Görg 2003, 121f., 126ff.). Der Zusammenhang dieser Ebenen soll in diesem Kapitel sichtbar gemacht werden.

Gesellschaftliche Naturverhältnisse sind plural, werden jedoch von Dominanzverhältnissen geprägt (Brand et Görg 2003, 18). Das Kapital ist die gegenwärtig dominierende Form des Verhältnisses zwischen Gesellschaft und Natur, der herrschende Modus der Aneignung und Gestaltung von Natur durch den Menschen. Im historisch-materialistischen Sinn bezeichnet der Begriff des Kapitals eine spezifische Art des Bezugs von Menschen aufeinander. Dieser ist als ein Verhältnis zwischen Besitzern von Produktionsmitteln (wozu Naturgegenstände ebenso wie die Mittel, sie zu bearbeiten, zählen) und Verkäufern der Ware Arbeitskraft zu bestimmen. Was im Alltagsbewusstsein als Geldvermehrung, die „Selbstverwertung des Werts“, das heißt als Vergrößerung abstrakten ökonomischen Werts in Geldform in Erscheinung tritt, ist empirische Dynamik dieser sozialen Beziehungsform, des Kapitalverhältnisses.

Die historischen Entstehungsbedingungen des Kapitals als dominantem gesellschaftlichen Verhältnis sind komplex und Gegenstand einer vielschichtigen Debatte. Eine conditio sine qua non freilich besteht – von allen orts- und zeitgebundenen Spezifika abgesehen – in der Trennung der unmittelbaren Produzenten von ihren Produktionsmitteln (Proletarisierung). Erst mit der großflächigen Enteignung der unabhängigen Bauern und Handwerker betreten die beiden das Kapitalverhältnis konstituierenden Gesellschaftsklassen, Kapitalisten und Arbeiter, die Bühne der sozialen Auseinandersetzungen. Aufgrund ihrer Zahl und Bedeutung für den gesellschaftlichen Stoffwechsel kommt der Enteignung der Bauern für die Entstehung des kapitalistischen Naturverhältnisses das größere Gewicht gegenüber der Auflösung der Zünfte und Proletarisierung von Handwerkern zu.

Ein wesentlicher Bestandteil nicht-kapitalistischer Produktions- und damit Eigentumsverhältnisse sind Commons (Gemeineigentum). Im Unterschied zur bürgerlichen Eigentumsform des Privateigentums zeichnen sich Commons durch (1) Nicht-Veräußerbarkeit sowie (2) gemeinschaftliche Bewirtschaftung und kollektiven Schutz gegen Übernutzung aus. Die Privatisierung von Commons durch Enteignung der Gemeinschaften, die das Gemeineigentum durch ihre sozialen Beziehungen konstitutieren, ist daher von strategischer Bedeutung für das Kapitalverhältnis. Die Enteignungsbewegung schafft nicht nur die Voraussetzung des Kapitalverhältnisses, sondern auch die Bedingungen der Realisation des Mehrwerts in Gestalt des Profits: den Markt.

Ihre Mittel variieren historisch je nach Zeitpunkt und Region. Sie reichen von Vertreibung, erzwungenen Landverkäufen über Verschuldung bis hin zur Besteuerung in Geldform. Der Staat spielt dabei eine entscheidende Rolle. Nicht in allen Weltregionen nimmt die Enteignung der unmittelbaren Produzenten so krasse Formen an wie etwa in Nordamerika, die mit der weitgehenden Ausrottung der einheimischen Bevölkerung einherging, während die Arbeiterklasse in diesem Fall von den Einwanderern selbst gebildet wurde. Zahlreich sind die Untersuchungen von Enteignungsprozessen im Zuge der Kolonialperiode des 19. Jahrhunderts, des Imperialismus im 20. Jahrhundert und der post-kolonialen bzw. neo-imperialistischen Ära. Schlaglichtartig stellen etwa Daniel et Mittal Beispiele der Enteignung unabhängiger Bauern durch die Plantagenwirtschaft in Lateinamerika und Südostasien dar (2009, 11ff.).

Die kapitalistische Produktionsweise besteht nicht aus sich selbst heraus, sondern ist mit anderen Produktionsweisen vermittelt, die ihre Grundlagen herstellen und reproduzieren. Gerade im Bereich der Landnutzung ist die Unterordnung der Arbeit unter das Kapital unvollständig. So wurde an der Peripherie des kapitalistischen Weltsystems die Subsistenzproduktion vielfach in subalterner Position in die unter dem Kommando des Kapitals stehende agrarische und industrielle Produktion integriert und zur Senkung der Lohnkosten funktionalisiert. Dies ist für den afrikanischen Kontext von besonderer Bedeutung.

Auch in den Ländern Mitteleuropas und in Japan kam es zu keiner großflächigen Enteignung der Bauern. Das bereits entwickelte Kapitalverhältnis ordnete sich die Produzenten hier lediglich auf formelle Weise als „kleine Warenproduzenten“ unter, die in wechselndem Ausmaß für den Markt, aber nur mit eingeschränktem Einsatz von Lohnarbeit produzieren. Dies ließ ihre äußerliche Unabhängigkeit im Produktionsprozess zwar bestehen, integrierte ihre Tätigkeit jedoch – je nach Binnenkonstitution der jeweiligen Region – in die staatliche Regulierung des nationalen Akkumulationsprozesses oder die internationalen Kapitalkreisläufe.

Grundsätzlich entspricht diese Form der Artikulation einer nicht-kapitalistischen mit der kapitalistischen Produktionsweise der von Marx so genannten formellen Subsumtion der Arbeit unter das Kapital, im Unterschied zur reellen Subsumtion in Form der Lohnarbeit. Das bedeutet, dass der Produktionsprozess durchaus unter der Ägide des Kapitals und des Staates aktiv gestaltet wird, ohne dass dieser selbst kapitalistische Form annimmt. Dies zeigt sich etwa in der Nachkriegslandwirtschaft Österreichs in Gestalt von monopsonistischen staatlichen Boards, die – im Fall von Milchprodukten – die Erzeugnisse garantiert abnehmen, im Gegenzug jedoch den freien Verkauf unterbinden (Kröger 2006, 279). Sie zeigt sich ebenso in der Ausbreitung von Vertragslandwirtschaft, die nicht nur in Entwicklungsländern Raum greift (da Silva 2005), sondern auch in Europa, im Unterschied zu den „agrarfordistischen“ Marktordnungen jedoch weit riskanter für die Produzenten ist. Die „postfordistische“ Vertragslandwirtschaft weist Parallelen zur „Heimproduktion“ aus der Frühphase der kapitalistischen Produktionsweise auf.

Die Unterordnung der bäuerlichen Produktionsweise unter das Kapitalverhältnis findet freilich nicht ohne Widerstand statt. Douwe van der Ploeg (2010, 16) konzipiert das „Bäuerliche“, die peasantry, grundsätzlich als Widerstandsverhältnis gegenüber Kapital und Staat auf der Basis des Strebens nach Autonomie in der Produktion. Solche Widerständigkeiten sind – neben anderen – ein Ansatzpunkt für soziale Bewegungen, die das System der Ernährung und der Flächennutzung kritisieren und Perspektiven entwickeln.

Das Kapital setzt als entwickeltes Produktionsverhältnis historisch die Existenz von „haves“ und „have nots“ voraus, und diese resultieren aus der Aneignung von Land durch einzelne Kapitalisten, bewaffnete Handelsgesellschaften oder direkt durch den Staat, der in diversen Entwicklungsdiktaturen wie der UdSSR an deren Stelle trat. Marx bezeichnet diese Aneignungsweise, die nicht nach den Gesetzen des Äquivalententauschs zwischen freien Bürgern am Markt erfolgt, sondern „freie Bürger“ historisch erst durch ein Kontinuum von blutiger Gewalt, sozialem Druck und den „stummen Zwang“ der ökonomischen Verhältnisse (vor allem über den Mechanismus der Verschuldung) konstituiert, indem ein Arbeitsmarkt auf der einen und eine Masse von Produktionsmitteln in Privatbesitz auf der anderen Seite entsteht, als die „ursprüngliche Akkumulation“ des Kapitals. Davon war bereits die Rede.

Tatsächlich ist die Aneignung ohne Äquivalententausch nicht auf die Durchsetzung der kapitalistischen Produktionsweise in Westeuropa und die historischen Nachzügler in aller Welt beschränkt. Im selben Maße, wie sozialer Widerstand Gemeineigentum reproduziert, verteidigt, wiederherstellt oder neu konstitutiert, bleibt eine „Akkumulation durch Enteignung“ (David Harvey) beständiges Moment des Kapitals und der Grenzziehung zwischen kapitalistischer und nicht-kapitalistischen Produktionsweisen. Der juristische Besitztitel solcherart akkumulierten Kapitals kann sowohl in privater wie auch in staatlicher Hand liegen. Das eine Mal steht das Kapital in der Verfügungsgewalt eines Kapitalisten, das andere Mal in jener eines ökonomischen Staatsapparats bzw. des politischen Personals.

Mit der Durchsetzung des Kapitalverhältnisses geht nicht nur die Schaffung ökonomischer, unmittelbar auf die materielle Reproduktion der Menschen bezogener Tatbestände einher, sondern es erfolgen auch – um an dieser Stelle zwei Momente herauszugreifen – eine Reihe von Veränderungen auf symbolisch-kultureller Ebene und auf der Ebene der Wissens- und Deutungsmuster. Damit in Verbindung steht ein Wandel der sozialen Normen und Institutionen sowie der Lebensstile. Ökonomische, institutionelle, soziale, symbolisch-kulturelle und wissensabhängige Momente bilden erst zusammen und in wechselseitiger Abstützung die scheinbar „rein ökonomische“ kapitalistische Produktionsweise als dominantes gesellschaftliches Naturverhältnis.

In symbolisch-kultureller Hinsicht ist entscheidend, dass mit dem Kapital eine abstraktifizierende Zweck-Mittel-Rationalität instrumentellen Denkens Einzug hält, die Natur primär als Rohstoff und Ressource wahrnimmt. Der Naturbezug kann in den Formen des Werts (Geld, Preis, Profit) grundsätzlich nur abstrakt-quantitativ erfolgen und bringt die Vielfalt der Natur auf einen zwangshomogenen Nenner, die Kosten. Dies setzt eine Fragmentierung natürlicher Zusammenhänge in einzelne Naturgegenstände oder „ecosystem services“ voraus. Nicht-kapitalistische Vorstellungen der nicht-menschlichen Natur als differenzierter Einheit, die den Menschen umgreift, werden auf breiter Front und gegen den andauernden Widerstand von indigenen und anderen sozialen Bewegungen durch eine herrschaftlich geprägte Beziehung zwischen Gesellschaft und Natur, einem Verhältnis der Unterordnung von Natur für den Zweck der Akkumulation abstrakten Werts, abgelöst.

Der „absolute Raum“, den heilige Stätten markieren und symbolisch besetzte Sphären strukturieren, weicht dem „abstrakten Raum“, in dem es grundsätzlich keine Zonen der Uneindeutigkeit, der flexibel-komplexen Nutzungsmuster, die der Begriff der Commons abkürzend bezeichnet, oder No-Go-Areas, gar unantastbare Orte der Achtung vor dem Nicht-Menschlichen geben kann (Lefebvre 1991).

Raum wird gesellschaftlich produziert, der Raum des Sozialen ist Resultat und Medium gesellschaftlicher Produktionsverhältnisse, von Macht- und Herrschaftsstrukturen, wie Lefebvre darlegt. Der Versuch, Besitztitel an Land etwa in Regionen Afrikas zu implementieren, die keine Bodenmärkte kennen und wo Gemeineigentum dominiert – ein Weg, um sie für die Landnahme aufzuschließen – bedeutet daher eine grundlegende Veränderung der Raummatrix. Nutzung und Erhalt von bodengebundenen Commons folgen einer spezifischen Raumpraxis, die sich mit dem abstrakten Raum des kapitalistischen Produktionsverhältnisses und seiner juristischen Formen (Privateigentum an Grund und Boden) schlecht verträgt.

Der Einsatz von Satellitentechnologie zur Abgrenzung von Land in Vorbereitung von Parzellierungen, die Commons privatisieren sollen, entspricht der abstrakten Raumpraxis – wobei es in Hinblick auf die grundlegende Raumlogik keinen wesentlichen Unterschied macht, ob die resultierenden Privateigentümer Individuen, Aktiengesellschaften oder Dorfgemeinschaften sind. Sie ist nicht in der Lage, die komplexen Nutzungs- und Besitzmuster auf der Basis von Commons und des Commoning zu erfassen. Davon abgesehen öffnet sie, was der Land Entitlement-Ansatzs auch intendiert, dem Verkauf von Land die Türe, womit freilich die Commons insgesamt zur Disposition gebracht werden.

Auf der Ebene der Wissensmuster verschiebt sich im Verlauf der ökonomischen Theoriebildung – die Durchsetzung und Entwicklung kapitalistischer Produktionsverhältnisse begleitend – die ursprüngliche, physiokratische Auffassung, wonach Naturaneignung durch die Bewirtschaftung des Landes eigentliche Quelle allen Reichtums sei, hin zur „Arbeit sans phrase“, der „Arbeit als solcher“, von jeder konkreten Bestimmung getrennter Verausgabung von Arbeitskraft – zuerst in der klassischen Arbeitswerttheorie bei Smith und Ricardo, dann in ihrer grundlegend kritischen Reflexion bei Marx. Im Zuge der Liberalisierung und damit einhergehenden enormen Bedeutungszunahme der Finanzmärkte seit den 1980er Jahren schließlich scheinen die eigentlichen Quellen des Reichtums Kontoführung und Akkumulation „fiktiven Kapitals“ durch eine Vielfalt von Finanzprodukten geworden zu sein. Die Vorstellung, dass sich das Geld auf Dauer aus sich selbst heraus, ohne Bezug auf die Aneignung und Umformung von Natur im Arbeitsprozess vermehren könne, wird von der Wirtschaftskrise freilich praktisch kritisiert. Die parzielle Selbstzerstörung dieser Mystifikation durch die Krise stellt einen wichtigen Faktor für den Boom der Landnahme dar.

Diese knappen Hinweise illustrieren, dass der Wandel der vorherrschenden Vorstellungen vom Ursprung des Reichtums – der stofflich betrachtet in der Tat in der Aneignung von Natur zu suchen ist – mit den Wandlungen der kapitalistischen Produktionsweise zusammenhängt: von ihren Frühformen (Physiokratismus) über ihre Durchsetzungsperiode (Smith, Ricardo und die Ricardianischen Sozialisten) bis hin zum Aufstieg eines vermögensbasierten Akkumulationsregimes (Finanzprodukte) vor dem Eintritt in die Periode der „mehrfachen Krise“ und der „Flucht in die Physis“ in Form von Investments in Land, Rohstoffe und Wasser.

Schon Marx hat darauf hingewiesen, dass die unterschiedlichen Einkommensformen – vorrangig: Arbeitslohn, Bodenrente, Kapitalprofit – im Alltagsbewusstsein spontan und naturwüchsig mit der Idee verknüpft werden, den stofflich unterscheidbaren Produktionsfaktoren (Arbeit, Boden, Kapital) würde die Fähigkeit, Wert (eine nicht-stoffliche Qualität, die aus einem spezifischen sozialen Verhältnis resultiert) zu produzieren, sui generis zukommen. Diese mystifzierende Vorstellung, die in den Produktionsverhältnissen und den durch sie strukturierten Alltagserfahrungen wurzelt, wird von der ökonomischen Wissenschaft aufgegriffen, systematisiert und naturalisiert.

Dagegen regte und regt sich Widerstand, der sich in sozialen Bewegungen äußerte, aber auch in oppositionellen Wissens- und Deutungsmustern, und zwar in drei historisch aufeinanderfolgenden Strängen: Erstens in der Marxschen Fundamentalkritik der Arbeitswerttheorie Smith’scher und Ricardianischer Prägung. Marx analysiert die Arbeit – und zwar in der historisch spezifischen Form abstrakter Arbeit – als Substanz des Werts, womit jedoch nicht die Quellen des Reichtums schon benannt sind. Diese bestehen in Arbeit und Natur gleichermaßen. Zweitens in der feministischen Kritik von Lohnarbeit und Kapital. Die kapitalistische Produktionsweise ist mit einem spezifischen Geschlechterverhältnis verkoppelt. Sie führt zur Abspaltung einer „care economy“ und von Subsistenzproduktion von der offiziellen „Ökonomie“ und deren Auslagerung in eine separate, weiblich konnotierte und den biologischen Frauen zugewiesene Haushaltssphäre abseits des öffentlichen Bewusstseins. Das kapitalistisch-bürgerliche Naturverhältnis ist daher mit einem spezifischen Geschlechterverhältnis verwoben. Drittens in der Ökologischen Ökonomie, worin die Naturaneignung erneut ins Zentrum gerückt wird, in Verbindung mit einem physiokratischen Paradigma der Reichtumsproduktion.

Die geografische Ausdehnung und gesellschaftliche Vertiefung des Kapitalverhältnisses hängen also ebenso eng von der Umformung der sozialen Beziehungen der Landbewirtschaftung ab wie die wissenschaftlichen und symbolisch-kulturellen Vorstellungen von Land, Landbewirtschaftung und Reichtum durch die Kapitalisierung der Natur verändert werden. Deshalb hat der Versuch, die bestehenden Aneignungsformen von Grund und Boden und seiner Ressourcen im Zuge der „neuen Landnahme“ zu verändern, weitreichende Folgen auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens, sei es durch dessen parzielle Verwirklichung, sei es durch den Widerstand dagegen.

2. Die globale Dynamik der Landnahme

GRAIN hat 2008 mit ihrem Briefing-Paper „Seized!“ die Aufmerksamkeit einer breiteren Öffentlichkeit auf die private Landaneignung im globalen Süden gelenkt, die sich mit der Finanzkrise beschleunigt und inzwischen Dimensionen erreicht hat, die vor einigen Jahren schwer vorstellbar gewesen wären. Der Bericht prägt dafür den Begriff des „Land Grabbing“ (der schon in GRAIN 2007 verwendet wird) und gibt neben einer Analyse der Triebkräfte für die private Landaneignung im globalen Süden eine Liste von mehr als 100 Fällen im Kontext von Offshore-Nahrungsmittelproduktion. Sie wird inzwischen online (http://farmlandgrab.org/) laufend ergänzt und aktualisiert.

Die Dokumentation der Landnahmen stößt aufgrund der rasanten Geschwindigkeit und der Intransparenz der Deals auf große Schwierigkeiten. So wurde die Publikation eines zuerst für Dezember 2009, dann für März 2010 und schließlich für April 2010 angekündigten Reports der Weltbank mehrfach verschoben (GRAIN 2010b). Die Weltbank gab anlässlich der jährlichen Landkonferenz am 26. April, auf der die Präsentation des Berichts hätte erfolgen sollen, keine Presseerklärung dazu ab. GRAIN berichtet:

„The Bank initially wanted to do a comprehensive study of 30 countries, the hot spots for the land grabs. But it had to cut back severely on its expectations because, as it admits, the governments would not provide them with information. The corporations wouldn’t talk either, we were told by people writing the country chapters. This in itself is a powerful statement that says volumes about the hush-hush nature of these deals. If the World Bank can’t get access to the information, who can?“

Die Weltbank orientiert sich laut GRAIN stattdessen an der GRAIN-Website http://farmlandgrab.org/, die Medienberichte sammelt. Das IISD hebt hervor, dass die Medienberichterstattung die hauptsächliche Informationsgrundlage der gegenwärtigen Studien zu Landnahmen darstellt (Smaller et Mann 2009, 2). Auch der FAO/IIED/IFAD-Bericht (Cotula et al. 2009) beruht zum Teil auf Mediennachrichten (siehe z.B. Seite 34).

Während die Veröffentlichung von GRAIN aus dem Jahr 2008 auf Nahrungsmittelproduktion im Kontext der starken Steigerungen bei Agrarpreisen vor der Finanzkrise sowie Anlagemotive großer Investoren fokussiert, ist inzwischen die Bedeutung der Landnahme für Zwecke der Biofuelproduktion klarer geworden (Smaller et Mann 2009, 1). Angaben von GRAIN zufolge untersuchte die Weltbank im Rahmen der von ihr angekündigten Großstudie 389 Land Deals in 80 Ländern. 37% der Investitionsprojekte zielen demnach auf Nahrungsmittel ab, während Biofuelprojekte 35% ausmachen. Afrika ist Zielregion der Hälfte aller Projekte (vgl. auch Smaller et Mann 2009, 10), gefolgt von Asien, Lateinamerika und Osteuropa (GRAIN 2010b).

Eine Quantifizierung der Aneigungsdynamik ist also nur eingeschränkt möglich, umso weniger auf globaler Ebene. Verschiedene Angaben, die sich auf informelle Mitteilungen, Presseberichte und Präsentationen – teils widersprüchlich oder mit unzureichenden Quellenangaben – beziehen, kursieren in einschlägigen Working Papers und Fact Sheets (siehe Tabelle 1). INKOTA gibt, auf den Globus bezogen, für den Zeitraum 2006-2009 eine Schätzung zwischen 22 und 50 Mio. ha Ackerland, das in Afrika, Asien und Lateinamerika an ausländische Investoren verpachtet oder verkauft worden ist, wieder (INKOTA 2010). Eine Auflistung von Land Deals durch das IFPRI ergibt, dass zwischen 2006 und 2009 weltweit rund 15-20 Mio. ha in den Entwicklungsländern an ausländische Investoren verkauft wurden oder als Verkaufsgegenstand in Verhandlung standen. Dies entspricht in etwa der Gesamtfläche der landwirtschaftlichen Flächen Frankreichs oder einem Fünftel der landwirtschaftlichen Flächen in der EU (UN 2010a, 5). Brot für Alle und Fastenopfer (2010) zitieren eine Einschätzung der Weltbank, wonach seit 2006 rund 50 Mio. ha Ackerfläche weltweit verhandelt, verkauft oder verpachtet sind (vgl. FoodFirst 2010). Das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gibt rund 22 Mio. ha landwirtschaftlicher Fläche an, die bereits verkauft oder verpachtet wurden bzw. in Verhandlung stehen (BMZ 2009). Eine Zusammenstellung verschiedener Schätzungen mit Quellenangaben gibt FoodFirst (2010).

Tabelle 1: Angaben zur Dimension der globalen Landnahme in Entwicklungsländern, die auf Originalrecherchen beruhen. Zumeist werden die Schätzungen auf Ackerfläche bezogen, allerdings betreffen Land Deals auch nicht ackerbaulich genutzte Flächen. Diese Zahlen sind mit großer Vorsicht zu interpretieren. Sie geben nicht mehr als einen groben, konservativen Anhaltspunkt.

Organisation Fläche (ha) Zeitraum Quelle
Weltbank 20-50 Mio. seit 2006 FoodFirst (2010)
IFPRI 15-20 Mio. 2006-2009 von Braun et Meinzen-Dick (2009)
BMZ 22 Mio. „Stand 2009“ BMZ 2009

Etwas besser sieht die Erhebungslage auf der Ebene von Länder- und Regionalstudien aus, wie sie seit 2008 verschiedene UN-Organisationen und NGOs in jeweils sehr kurzen Zeiträumen erstellt haben. 2009 hat ein Team aus FAO, IFAD und IIED einen Report zur Landnahme in Afrika veröffentlicht, der von Verbindungen zur oben angesprochenen „Parallelstudie“ unter der Leitung der Weltbank „profitierte“, wie es heißt (Cotula et al. 2009, iii). Der Report untersucht auf Basis von Medienberichten, qualitativen Interviews mit Regionalexperten und Behörden sowie von nationalen Inventarien die Aneignungen von Land über 1.000 ha in fünf Ländern (Äthiopien, Ghana, Madagaskar, Mali und Sudan). In zwei Ländern (Mozambique und Tanzania) wurden qualitative Case Studies durchgeführt. In den fünf genannten Ländern stellen Cotula et al. zwischen 2004 und 2009 2,5 Mio. ha bestätigte Landakquisitionen fest. Das tatsächliche Ausmaß der Landaneignung ist mit Sicherheit größer (vgl. Cotula et al. 2009, 17) – einerseits aufgrund der Intransparenz der Landnahmen, aber auch weil die Studie sich auf Auslandsdirektinvestitionen konzentrierte, während inländische Investoren und Flächenaneignungen unter 1.000 ha nicht betrachtet wurden. Wie die Aneignungsdynamik in Afrika im Verhältnis zur übrigen Welt aussieht, ist dem Bericht nicht zu entnehmen.

Obwohl der Schwerpunkt der Landnahmen im globalen Süden liegt, erfasst der Run auf die Fläche nicht nur Afrika, Asien und Lateinamerika sowie den Osten Europas, sondern auch die USA, Westeuropa und Australien. Dies geht aus einer Liste maßgeblicher Investoren hervor, die GRAIN zusammengestellt hat (2009; siehe Tabelle, die der Publikation beigefügt ist). So investiert das deutsche Unternehmen AgroEnergy AG vor allem in Ostdeutschland: „AgroEnergy projects to be managing up to 18,000 ha within 3 to 5 years. Ideally, it wants individual operations to cover no less than 1,000 ha“ (GRAIN 2009). Der BlackRock Agriculture Fund – ein Hedge Fund – investiert unter anderem in landwirtschaftliche Flächen in Großbritannien (zum Zeitpunkt des GRAIN-Berichts bereits 1.133 ha). Der kanadische Investor Bonnefield Financial legt Kapital in kanadischem Farmland an. Ein weiteres Beispiel bietet der größte US-amerikanische Pensionsfonds, California Public Employees’ Retirement System (CalPERS), der 2004 ein Agricultural Land Real Estate Investment Program mit einer usprünglichen Summe von 300 Mio. USD für den Kauf von Grünland und anderen landwirtschaftlichen Flächen aufgelegt hat: „Its first investment under the program was a $200 million investment in Premier Pacific Vineyards of the US“ (GRAIN 2009).

3. Akteure, Motive und Strukturen

Die globalen Landnahmen folgen einem komplexen Muster von Motivlagen unter den strukturellen Zwängen der kapitalistischen Produktionsweise und ihrer gegenwärtigen Krise, die über eine spezifische Regulationsweise mit sozialen Widerständen vermittelt sind. In ihm verdichtet sich eine übergreifende Krisendynamik gesellschaftlicher Verhältnisse zusammen mit dem Versuch, diese zu lösen oder zu bearbeiten. Die Aneignung von Land ist so gesehen der Knotenpunkt einer Reihe von Krisensträngen in den Bereichen der Energieversorgung, des Klimawandels, der Profitproduktion und der Ernährung.

In der globalen „Mehrfachkrise“ verdichten sich polit-ökonomische, soziale und ökologische Entwicklungen, die eng miteinander verknüpft sind, sich auf Dauer jedoch nicht vereinbaren lassen. Dieser Widerspruch, der wesentlich räumlichen Charakters ist, kommt in der Krise der gesellschaftlichen Naturverhältnisse nun zum Ausdruck – in Anlehnung an Marx die gewaltsame Zusammenführung innerlich verbundener Momente eines Gesamtprozesses, die äußerlich gegeneinander verselbstständigt sind. Was Marx für das Kapitalverhältnis analysiert, lässt sich auf die vom Kapital bestimmte Gesellschaft und ihre Naturverhältnisse übertragen.

An dieser Stelle ist vor allem der Prozess der Landnahme selbst zu untersuchen. Für ein Verständnis von Dynamik, Struktur und Akteuren der Landnahme ist es notwendig, (1) auf internationale Abhängigkeits- und Herrschaftsverhältnisse zwischen den Quellen- und den Zielländern der Landnahmen, (2) deren Geschichte und (3) nationale Abhängigkeits- und Herrschaftsverhältnisse zwischen den Gesellschaftsklassen einzugehen. Die mediale Berichterstattung und ein großer Teil der Reports internationaler Organisationen zur Frage der globalen Landnahmen blenden diese drei Aspekte in der Regel aus oder thematisieren sie nicht im notwendigen Ausmaß.

Im Folgenden wird vor allem der erste Aspekt behandelt, die Frage internationaler Abhängigkeits- und Herrschaftsverhältnisse, wobei der Schwerpunkt auf den suprastaatlichen und staatlichen Apparaten liegen wird, deren Arbeitsweise am Beispiel der Weltbank-Gruppe und der US-amerikanischen Millenium Challenge Corporation zu illustrieren ist. Hier sollen nur wesentliche Aussagen mit Fokus auf Afrika erfolgen.

Im dominanten Diskurs der Landnahme, der sich entlang der Rede von den „Investitionen in die Landwirtschaft“ ordnet, wird der Versuch der Landaneignung grundsätzlich nicht hinterfragt. Vielmehr wird die Notwendigkeit von „Investitionen“ – häufig ohne weitere Präzisierung, wer welche Art von Investitionen zu welchem Zweck und aus welchen Quellen vornehmen soll – in die Landwirtschaft betont, während man der Kritik an den Landnahmen und ihren bereits sichtbaren Auswirkungen mit der Behauptung möglicher künftiger Win-Win-Situationen begegnet.

Investitionen und Aneignungsversuche scheinen in diesem Diskurs wie einem Naturgesetz von Profitmaximierung und der Verknappung von Ressourcen zu folgen. Die Frage, in welchem Ausmaß Investitionen von Kapital mit der Implikation des Verwertungsimperativs und entsprechender Muster der Naturaneignung den Zielen einer emanzipativen Landnutzung dienen und ob bzw. inwieweit es nicht vielmehr um strukturelle Veränderungen im Sinn von Landreform, der nicht-investiven Aneignung angepasster Technologien und des Aufbaus neuer sozialer Beziehungen und organisationellem Lernen gehen müsste, kann in diesem Diskurs nicht gestellt werden.

Die Forderung nach „Stop Land Grabbing Now“, von Via Campesina, FIAN, LRAN und GRAIN formuliert und einer Reihe von agrar- und ernährungspolitischen Organisationen unterzeichnet (La Via Campesina et al. 2010), wirkt in diesem diskursiven Kontext unsinnig. Diese Wahrnehmung wird paradoxerweise dadurch bestärkt, dass etwa Weltbank und FAO den oppositionellen Land Grabbing-Diskurs keineswegs ignorieren, sondern ihre Analysen und Policy Papers daran anschließen. Damit wird Verständnis für die Anliegen der Kritiker signalisiert. Indem man diese zwar aufgreift, jedoch in einen Rahmen der Problemdefinition und -bearbeitung stellt, der ihnen diametral entgegensteht, wird der strukturelle Antagonismus zwischen den Interessen von auf Profit ausgerichteten Kapitalien und am Machterhalt interessierten Staaten bzw. politischer Klassen einerseits und jenen der subsistenzorientierten Kleinproduzenten andererseits, der dieser Auseinandersetzung zugrundeliegt, diskursiv entschärft. Es liegt also nahe, dies im Sinn einer Strategie der Kooptation zu deuten, folgt der Problemdiagnose, worin die unterschiedlichen Interessensgruppen großteils übereinstimmen, doch eine gänzlich andere Analyse und daran anschließende Empfehlung: Codes of Conduct sollen erarbeitet, mehr Transparenz hergestellt und die Beteiligung der Betroffenen sowie Landrechte sichergestellt werden. Die Stop-Land Grabbing Now-Petition interpretiert diesen Versuch als „principles for socially acceptable land grabbing“ und hält fest:

„These principles will not accomplish their ostensible objectives. They are rather a move to try to legitimize land grabbing. Facilitating the long-term corporate (foreign and domestic) takeover of rural people’s farmlands is completely unacceptable no matter which guidelines are followed“ (La Via Campesina et al. 2010, 1).

Transnationale Akteure – Beispiel Weltbank-Gruppe

Der kooptierende Diskurs der Weltbank und der mit ihr in vielen Fragen kooperierenden UN-Einrichtung FAO verschleiert in erster Linie, dass die Weltbank selbst einen wesentlichen Akteur der globalen Landnahmen darstellt, und zwar in dreierlei Hinsicht: (1) als Kerninstitution zur Durchsetzung neoliberaler Strukturanpassungsprogramme seit den 1980er Jahren (zusammen mit dem IMF), (2) als politischer Akteur, der die Umgestaltung nationaler Gesetzgebungen zugunsten ausländischer Direktinvestitionen in die Landwirtschaft selbst wesentlich betrieben hat und weiter vorantreibt, (3) als wirtschaftlicher Akteur, der Landflächen indirekt und direkt akquiriert.

Ernährungsfragen sind für die Weltbank alles andere als unbekanntes Terrain (Geier 1995, 17f.). Seit dem einflussreichen Report „Redistribution with Growth“, 1974 von Weltbank und dem Institute of Development Studies in Sussex publiziert (Rugumamu 1997, 76), hat die Weltbank der Theorie nach die reine Fokussierung auf top-down implementierte, stark an der Forcierung industrieller Projekte orientierte Entwicklungshilfe aufgegeben. Die 1974 formulierte Basic Human Needs Strategy stellte demgegenüber die Erreichung von bestimmten Pro-Kopf-Werten in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Bildung gegenüber. Als Kernpunkte der Basic Human Needs-Strategie wurden unter anderem eine Erhöhung der Produktivität von Kleinbauern und eine Verschiebung öffentlicher Investitionen und die Vergabe von Krediten zu ihren Gunsten definiert. Während der Basic Human Needs-Ansatz mangels Erfolgen, geringer Akzeptanz in den Entwicklungsländern selbst und nicht zuletzt im Zuge der weltweiten neoliberalen Restrukturierung zunächst den Strukturanpassungsprogrammen von Weltbank und IMF wich (Rugumamu 1997, 78, 80), erlebte er in Gestalt der Poverty Reduction Strategies der 1990er Jahre eine erneute Konjunktur (siehe dazu etwa Mercer 2003).

Auf die seit 2008 verstärkt thematisierte Welternährungskrise hat die Weltbank unter anderem mit zwei neuen Initiativen reagiert (Daniel et Mittal 2010, 6): Im Mai 2008 wurde das Global Food Crisis Response Program (GFRP) aufgelegt (vgl. World Bank 2010), eine Initiative, die Weltbankpräsident Robert B. Zoellick als einen „New Deal on Global Food Policy“ bezeichnete. Weiters agiert die Weltbank als Hauptorganisator der multilateralen Agriculture and Food Security Initiative (World Bank 2009), in deren Rahmen die G20 die Weltbank 2009 beauftragten, einen Spezialfonds zur Unterstützung einzurichten.

Politisch wesentlich entscheidender als diese Programme, die in der seit Jahrzehnten bekannten Weise Entwicklungshilfe organisieren, das heißt Nahrungs- und Düngemittel liefern bzw. Kredite dafür vergeben, ist die Rolle der Weltbank in der andauernden Strukturanpassung nationaler Gesetzgebung und Wirtschaftspolitik von Schuldnerländern im globalen Süden. Im Zuge der ersten Strukturanpassungsprogramme der 1980er und 1990er Jahre begannen Weltbank und IMF die nationalen Politiken von Staaten des globalen Südens direkt mitzugestalten, indem sie die Vergabe weiterer Kredite an Konditionalitäten banden. Diese umfassten (1) Handelsliberalisierung, (2) Währungsabwertung, (3) monetäre und fiskalische Antiinflationspolitik, (4) Lohnstops, (5) Verbesserungen für ausländische Investoren, (6) Privatisierung öffentlichen Eigentums (Rugumamu 1997, 82f.; vgl. Altvater et Mahnkopf 1999, 205ff., Toussaint 2000, 143ff.). Afrika bildete dabei von Anbeginn einen besonderen Schwerpunkt.

Die Strukturanpassungsprogramme haben ihre Form im Lauf der 1990er Jahre zwar verändert (Mercer 2003), die damit bewirkte Rekonfiguration des Verhältnisses nationaler politischer Eliten und Kapitalien, internationalen Kapitals und suprastaatlicher Apparate (Weltbank, IMF) ist jedoch dauerhaft und unterscheidet die Entwicklungshilfe der fordistischen Phase (vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis in die 1970er Jahre) von der Phase der „Post-Konditionalität“ (Harrison, zitiert in Mercer 2003). Die fortlaufende Anpassung wirtschaftlicher und politischer Strukturen unter den Vorzeichen der Kapitalverwertung findet nunmehr offensichtlich in einer weitgehenden Konvergenz von „Gebern“ des globalen Nordens und ihren Institutionen und nationalen politischen Eliten statt. In gewisser Weise werden „Geber“ zu einem Teil des nationalen Staatsapparats (Mercer 2003, 752) – die Ursprünge dieses Strukturmerkmals der „Post-Konditionalität“ reichen allerdings bis in die Zeit der fordistischen Entwicklungshilfe zurück (siehe Rugumamu 1997). Wesentlich für ein Verständnis der globalen Landnahme ist jedenfalls der Umstand, dass das internationale Hilfsregime seit den 1960er Jahren die Subordination der in unterschiedlichem Grad proletarisierten oder von Proletarisierung bedrohten Klassen des globalen Südens, vermittelt über die jeweiligen nationalen Staatsapparate der Entwicklungsländer, wesentlich mitorganisiert und über die Strukturanpassungsprogramme vertieft hat.

Es wäre daher unplausibel, den nationalen Regierungen von Zielländern der Landnahme Naivität im Umgang mit internationalen Institutionen oder ausländischen Investoren zu unterstellen oder in der Analyse der Machtverhältnisse bei einer einfachen Dichotomie von „Nord“ und „Süd“ stehenzubleiben (vgl. auch einschlägige Berichte aus konkreten Konfliktsituationen wie in Baxter 2010; GRAIN 2010a, 2010c). Vielmehr zeigt sich eine – wenngleich widersprüchliche – Interessenskollusion zwischen (1) internationalem Kapital, nationalen und supranationalen Staatsapparaten des globalen Nordens und der dynamischen Schwellenländer und (2) den politischen Eliten und Teilen der nationalen Bourgeoisien in Entwicklungsländern.

In Hinblick auf die Etablierung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Ermöglichung, Absicherung und Förderung von Landnahmen spielen zwei Institutionen der Weltbank-Gruppe eine zentrale Rolle (zum Folgenden Daniel et Mittal 2010): die International Financial Corporation (IFC) und das Foreign Investment Advisory Service (FIAS). Diese beiden Institutionen stellen technische Assisstenz und Beratungsdienste für Regierungen in Entwicklungsländern zur Verfügung.

Das FIAS ist Teil der IFC, hat jedoch eigenständige Aufgabenbereiche. Während das FIAS, das 1985 gegründet wurde, seinen Schwerpunkt in technischer Expertise hat und wenig Präsenz vor Ort zeigt, zeichnen sich die Beratungsdienste der IFC durch extensive Kontakte in Entwicklungsländern aus. Die Tätigkeitsbereiche von FIAS und IFC komplementieren sich in verstärktem Maße in Gestalt von Joint Ventures zwischen FIAS und lokalen IFC-Facilities.

Die IFC widmet sich hauptsächlich privaten Investments, indem Eigen- oder Fremdkapital nach Profitkriterien verliehen wird. Weiters bietet die IFC Investmentberatung an und führt eigene technische Kooperationsprojekte zur Verbesserung des Investitionsklimas durch. Diese Projekte können an ein bestimmtes Investitionsprojekt gebunden sein oder verfolgen, was immer häufiger geschieht, breite Aufgabenstellungen wie etwa die Verbesserung des „legislative environment“, das heißt, die kapitalfreundliche Reform investitionsrelevanter gesetzlicher Rahmenbedingungen. In der Tätigkeit der IFC verquicken sich Beratungsdienste mit Investitionstätigkeit aus eigener Hand, wie die IFC selbst festhält: „all Advisory Services are informed by – and gain credibility from – IFC’s experience as an investor“ (zitiert in Daniel et Mittal 2010, 10). Der Schluss liegt folglich nahe:

„IFC thus advises governments from the perspective of an investor and with the objective of increasing and strengthening not only FDI in general, but also its own investments and development agenda. Quite obviously, the principle objective of IFC AS [Advisory Services, A.E.] is the growth of the private sector, in part to meet its own business ends“ (a.a.O.).

Auch das FIAS hat das Wachstum des Privatsektors in Entwicklungsländern im Auge. Das Management des FIAS liegt bei der IFC, mit Unterstützung der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) und der Weltbank (IBRD). Zentrale Aufgabe des FIAS ist dabei, seinen Klienten, also Regierungen in Entwicklungsländern, bei der Verbesserung des „business-enabling environment“ unter die Arme zu greifen. Konkret berät das FIAS hinsichtlich der Vereinfachung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Investitionen (Regulatory Simplification) sowie in allgemeinen und industriespezifischen Fragen von Investitionspolitik und -förderung (Investment Generation). Der Bereich der Investment Generation gliedert sich in:

  • Investment Policy and Promotion – darunter zählt die Definition von Schlüsselbereichen der Reform von Investitionsgesetzen
  • Einrichtung von Investment Promotion Agencies – diese hat das FIAS in Tanzania, Sierra Leone, Cap Verde, Senegal und anderen Staaten in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Regierungen und der IFC organisiert; der private Sektor und die Zivilgesellschaft werden darin eingebunden
  • Industry-Specific Reform – Abbau von Investitionshemmnissen in Landwirtschaft und Tourismus; ein Ziel im Sinne von „industrieller Wettbewerbsfähigkeit“ ist es, den Zugang zu Land zu verbessern
  • Special Economic Zones – diese dienen unter anderem dem Zweck, den Zugang zu Land durch Etablierung von Bodenmärkten zu erleichtern

In den letzten Jahren rückte das subsaharische Afrika immer mehr in das Zentrum der Aktivitäten von IFC und FIAS, sodass das FIAS seine Gesamtausgaben in dieser Region zwischen 2005 und 2007 von 2 auf 10 Mio. USD pro Jahr gesteigert hat, während die IFC ihre dortigen Ausgaben zwischen 2003 und 2009 von 167 Mio. auf 1,8 Mrd. USD hochfuhr. Laut Angaben des FIAS sollen 2011 rund 40% seiner Mittel im subsaharischen Afrika investiert werden – 2009 waren es bereits 36% (Daniel et Mittal 2010, 12f.).

Hinsichtlich der Rolle der Weltbank bei der Schaffung der institutionellen Rahmenbedingungen für die globalen Landnahmen (insbesondere in Afrika) sind drei FIAS-Produkte bzw. -Projekte an erster Stelle zu nennen: das Access to Land-Produkt, das Investing Across Borders-Projekt und das Land Market for Investment-Produkt.

Schon seit 2004 hat das FIAS seine Aktivitäten im Bereich Landakquisition stark ausgeweitet, das Access to Land-Produkt wird seit 2008 offiziell angeboten. Technische Assisstenz in diesem Rahmen fokussiert darauf, Landzugang für Investments herzustellen, Landrechte für Investoren abzusichern und deren Erwerb kostengünstiger zu gestalten sowie Zeit und Kosten für die Landentwicklung einzusparen. Der Hintergrund für das Access to Land-Produkt ist laut Angaben der FIAS die verbreitete Klage von Unternehmen in Entwicklungsländern, über keinen ausreichenden Landzugang zu verfügen. Die generelle Strategie des FIAS umfasst die Landregistrierung als notwendigen Schritt zur Etablierung von Landrechten, was schließlich zur Durchsetzung von Bodenmärkten führen soll. Die Orientierung des FIAS an der Förderung ausländischer Investitionen ist dabei maßgeblich.

Das Investing Across Borders-Projekt gehört zum Bereich Investment Policy and Promotion und wurde 2009 gestartet. Dabei handelt es sich um eine globale Benchmarking-Initiative, die den Zugang zu Land als ein wesentliches Kriterium inkludiert. Dadurch sowie durch die Integration weiterer Kriterien wie etwa Restriktionen von ausländischem Besitz oder der Inanspruchnahme internationaler Schiedsverfahren unterscheidet sich das Investing Across Borders-Projekt vom Doing Business-Indikator. Der resultierende Indikator weist offensichtlich keinen Bezug zu sozialen oder ökologischen Auswirkungen von Investitionstätigkeit auf (Daniel et Mittal 2010, 15; vgl. World Bank et al. 2010).

Das Land Market for Investment-Produkt ist noch nicht offiziell verfügbar (Stand Juli 2010; Informationen sollen auf http://iab.worldbank.org/ veröffentlicht werden). Allerdings hat das FIAS schon im Oktober 2008 15 Projekte, davon 8 in Afrika mit einer „spezifischen Landkomponente“ aufgelistet (Daniel et Mittal 2010, 15). Ziel des Produkts sind rasche Lösungen für Probleme beim Landzugang durch Investoren. Das Land Market-Produkt soll Regierungen in Entwicklungsländern dazu verhelfen, Investoren raschen und kostengünstigen Zugang zu Land zu ermöglichen. Neben dem Aufbau eines Wissensnetzwerks soll das FIAS auch Unterstützung vor Ort leisten, unter anderem indem Projekte ausländischer Investoren, die Land akquirieren wollen, durch das FIAS einem Review-Prozess unterzogen werden. Projekte mit hohen Erfolgsaussichten will das FIAS im Besonderen fördern, um Flagschiff-Beispiele zu generieren.

Über die drei genannten Produkte hinaus sind IFC und FIAS darin involviert, nationale Gesetzgebungen an die Interessen von Investoren, die Zugang zu Land erreichen wollen, anzupassen, die Landpacht zu fördern und „ungenutzte Landressourcen“ ungeprüft zu bewerben.

Daniel et Mittal kommen in ihrer Untersuchung auf Basis einer detaillierten Analyse von FIAS und IFC sowie dreier Fallstudien (Sierra Leone, Liberia, Äthiopien) zur Politik der Weltbank in Hinblick auf Landnahmen zum Schluss:

„IFC/FIAS TAAS [Technical Assistance and Advisory Services der Weltbank, A.E.] have not only encouraged and facilitated land grabs but have deeply influenced the legislation and policy agendas of developing countries, directly shaping social and economic outcomes that affect local livelihoods and food security“ (Daniel et Mittal 2010, 30).

„From changed land laws to leasing developments to the establishment of investment promotion policies, TAAS are among the principle drivers of the global land grab in the developing world“ (Daniel et Mittal 2010, 32).

Nationale Akteure – Beispiel MCC

Die Weltbank-Gruppe ist nicht der einzige Akteur, der aktiv die politischen und institutionellen Rahmenbedingungen für die globale Landnahme schafft und sie selbst wirtschaftlich vorantreibt. Neben transnationalen Institutionen spielen auch Institutionen einzelner Staaten eine wichtige Rolle. Ein zentraler Player ist in dieser Hinsicht die Millenium Challenge Corporation (MCC). GRAIN hat diese Organsation der US-amerikanischen Regierung, die auf Initiative von George W. Bush vom US-Kongress 2004 eingerichtet wurde, dargestellt (GRAIN 2010a). GRAIN stellt die MCC in eine Linie mit der Weltbank-Gruppe, der United States Agency for International Development (USAID) und anderen internationalen Organisationen, was Landpolitiken angeht:

„Although there are subtle differences in their approaches, the land programmes of these various agencies converge around the same goal of creating commercial land markets based on private property titles in the areas of Africa targeted by investors. Teams of consultants are constantly being parachuted across the continent to rewrite laws, register titles and set up satellite mapping and cadastral systems to smooth the way for foreign investors to acquire African farmland.“ (GRAIN 2010a, 3).

Die MCC wird durch ein eigenes Direktorium geleitet, dem der Staatssekretär, der Finanzsekretär, der US-Handelsbeauftragte, ein USAID-Verwaltungsbeauftragter sowie nach Angabe von GRAIN vier Vertreter des Privatsektors angehören, oder, in den Worten der MCC „four public members appointed by the President of the United States with the advice and consent of the U.S. Senate“ (http://www.mcc.gov/mcc/about/; 6.7.2010). Das Budget für das Fiskaljahr 2010 beträgt 1,1 Mrd. USD und wurde von der Obama-Administration damit drastisch gegenüber den 875 Mrd. USD aus dem Fiskaljahr 2009 erhöht. Obama beantragte für 2011 1,28 Mrd. USD (MCC 2010). Die MCC ist auf das Ziel der Profitmaximierung ausgerichtet, wie unter anderem aus den Länderberichten (siehe z.B. URT 2010) hervorgeht. Dies wird mit klassischen Entwicklungsrhethoriken der „Armutsbekämpfung“ und der „Wachstumsförderung“ kombiniert. Die MCC folgt der Logik der Strukturanpassungsprogramme, indem es seine finanziellen Aufwendungen an ein striktes Benchmarking nach neoliberalen Kriterien bindet:

„MCC forms partnerships with some of the world’s poorest countries, but only those committed to: good governance, economic freedom, and investments in their citizens. MCC provides these well-performing countries with large-scale grants to fund country-led solutions for reducing poverty through sustainable economic growth. MCC grants complement other U.S. and international development programs“ (http://www.mcc.gov/mcc/about, 6.7.2010)

Benchmarking und Monitoring werden im Sinn der „Post-Konditionalität“ unter die Ägide des Ziellandes gestellt, was die MCC als country ownership mit Verweis auf country-led solutions und country-led implementations bezeichnet. Die Verlagerung eines Großteils der Kontrolle in die Apparatur des Empfängerstaats, wofür die Durchsetzung der Strukturanpassungsprogramme der 1980er Jahre den Boden bereitete, erfordert eine Erhöhung der Anreize. Die MCC schüttet daher Grants aus anstelle der Vergabe von Krediten – ein starkes Motiv für Entwicklungsländer, dem Strukturanpassungszwang „selbstbestimmt“ Folge zu leisten.

Im Unterschied zur fordistischen Entwicklungshilfe, die in Eigendarstellungen „humanistische“ und dem ersten Blick nach „altruistische“ Zielsetzungen prägten und die bis in die postfordistische Phase der Weltbank-IMF-Strukturanpassungsprogramme in ein multilaterales und UN-basiertes Paradigma von Entwicklung eingebettet war, werden in der Selbstdarstellung der MCC unverhüllt machtpolitische Ziele artikuliert:

„As a ‚smart power’ resource for positive U.S. global engagement, MCC is an innovative, country-led, results-driven approach to reducing global poverty through sustainable economic growth.“ (http://www.mcc.gov/pages/ceoblog/2009/05/08/fy10budget/; 6.7.2010).

In Gestalt der MCC hat das multilaterale neoliberale Strukturanpassungsprogramm das Ziel einer fortlaufenden Adaptation aller gesellschaftlichen Verhältnisse an den Verwertungsimperativ beibehalten, jedoch den Charakter einer „bilateralen Post-Konditionalität“ angenommen.

Nach Erreichen eines bestimmten Werts im Ranking wird dem Bewerber der threshold status zuerkannt. Dieser ist mit einer vergleichsweise geringen finanziellen Unterstützung verbunden, um politische Reformen zu implementieren, die Voraussetzung für das Funding durch die MCC sind. In einem Vertrag zwischen Entwicklungsland und MCC werden vier bis fünf Projekte für das Funding definiert. Projektfortschritte werden in kurzen Abständen evaluiert und die weitere Vergabe von Finanzmitteln ist an positive Resultate gebunden.

Die MCC behält den Fluss der Finanzmittel als Disziplinierungsinstrument fest in der Hand, zur Förderung von good governance, economic freedom und investment in citizens in der machtpolitischen Interpretation der US-amerikanischen Regierung. Als in Nicaragua die Sandinisten die Regierungswahlen gewannen, stellte die MCC das Funding ein, ebenso wie im Fall Boliviens nach der Wiederwahl des sozialistisch ausgerichteten Präsidenten Evo Morales beim Referendum 2008 (MCC 2008; die MCC gibt im Unterschied zu Nicaragua in dieser Aussendung allerdings keine Begründung für die Aberkennung der Förderwürdigkeit). Das MCC-Funding wurde dagegen beibehalten, als es in Honduras zum Putsch gegen den gewählten Präsidenten kam (GRAIN 2010a, 4). Der Putsch auf Fiji wiederum wurde als Begründung für eine Einstellung der MCC-Mittelflüsse angeführt.(http://www.fijitimes.com/story.aspx?id=53894; 8.7.2010).

Die meisten MCC-Deals wurden bis dato in Afrika unterzeichnet (70% des Budgets der compact funds, MCC 2010), laut GRAIN in Afrika mit einem starken Schwerpunkt auf Projekte in der Landwirtschaft. Rund die Hälfte des MCC-Budgets dient der Forcierung von „market-based solutions to food security“ (GRAIN 2010a, 4). MCC-Aktivitäten werden dabei deutlich in den Kontext des Profitmaximierungsziels gestellt:

„MCC’s development assistance can empower entrepreneurs, attract businesses and investors, and ignite market-led growth. This facilitates the transition from assistance to investment, which cultivates self-reliance and accelerates Africa’s growth. MCC continues to involve the private sector in all stages of our work – in designing and building the programs we fund, in investing alongside our projects, and in exploring financing models to ensure the sustainability of our investments. MCC commits to effective partnerships with African countries that embrace sound polices and strategies for growth of the private sector. With this approach, Africa will prosper and celebrate its best days yet“ (http://www.mcc.gov/pages/ceoblog/category/food-security/; 6.7.2010)

Landbezogene Projekte sind in Afrika fester Bestandteil der MCC-Compacts, stellt GRAIN fest. Die grundlegende strategische Richtung ist dabei die Schaffung von Bodenmärkten durch Privatisierung von Land, wie sich anhand von Madagaskar, Mali, Benin, Mozambique und Ghana zeigen lässt. Dabei spielen folgende Momente eine zentrale Rolle (GRAIN 2010a): (1) Erfassung von Land durch satellitenbasiertes Mapping, (2) Etablierung von Sonderwirtschaftszonen, (3) Vergabe von Landrechten, (4) Umarbeitung gesetzlicher Rahmenbedingungen durch kapitalistische Unternehmen, (5) strategische Kooperationen mit Initiativen zur Verbreitung profitträchtiger industrieller Agrotechniken (GMOs etc., siehe das Memorandum of Understanding mit der Alliance for a Green Revolution in Africa – AGRA).

Zwar ist die MCC eine bilaterale Initiative mit unverhüllten machtpolitischen Zielsetzungen, doch überwiegen die Parallelen zu IFC und FIAS, auch wenn sich die Weltbank-Gruppe insgesamt gesehen einer stärker „entwicklungsorientierten“ Rhethorik unter Appellation von Menschenrechten und UN-Zielen bedient und in weitaus höherem Maße die Kritik widerständiger Akteure in ihren Diskurs einbezieht (wenngleich dies kaum für IFC und FIAS gilt). Die Durchsetzung eines strikten Benchmarking anhand von Profitkriterien und der Privatisierung von Land durch direkten und indirekten Eingriff in nationale Gesetzgebungen sowie der strategische Einsatz der finanziellen Mittelvergabe verbindet jedoch beide Akteure.

Widerständige Akteure – Beispiel Kleinbauern und Hirten

Soziale Kämpfe spiegeln sich nur in untergeordnetem Ausmaß in offiziellen Berichten oder medialen Darstellungen wider. Dies hat drei Gründe: zum einen haben staatliche und suprastaatliche Akteure wie jene des UN- oder des Bretton Woods-Systems wenig Interesse daran, Widerständigkeiten gegen die von ihnen betriebenen oder flankierten Politiken sichtbar zu machen; zum anderen sind alle großen Medien kapitalistisch organisierte Unternehmen, deren Blick schon allein aus diesem Grund selektiv bleiben muss. Ein dritter wichtiger Faktor liegt freilich im spezifischen Charakter von Widerständigkeit begründet: sie hat eine wesentlich implizite, subversive Komponente, die sich nur teilweise in offen sichtbaren Formen, zumeist jedoch fragmentiert artikuliert, unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des globalen Medienpublikums.

Doch selbst dort, wo sich Widerständigkeiten manifestieren, bleiben diese in vielen Fällen diskursiv unterrepräsentiert, weil die Ausarbeitung politischer Programmatiken und die Organisation koordinierter Aktionen – Voraussetzung einer kontinuierlichen öffentlichen Sichtbarkeit – einen überproportionalen Teil der Ressourcen solcher sozialer Bewegungen in Anspruch nimmt und deshalb nur in geringem Maß erfolgen kann. Der Staat und suprastaatliche Einrichtungen ermöglichen die Formulierung temporär stabiler Klassenpolitiken und betreiben die Individualisierung der Subalternen auf der materiellen Basis einer Abschöpfung von Mehrwert in Steuerform. Seitens der Subalternen dagegen bleiben Allianzenbildung und die Koordinierung von Widerständigkeiten eine ständige Herausforderung, schon allein aufgrund der knappen Mittel und organisatorischen Kapazitäten.

Dennoch ist offensichtlich, dass einer geradlinigen Landnahme nach dem Willen der Investoren und ihrer Institutionen vielfältige Widerständigkeiten entgegenstehen. Im Folgenden dazu sollen einige Beispiele aus Afrika das Ausmaß der Landnahmen, die Intensivität der sozialen Auseinandersetzungen und die Vielgestaltigkeit der Konfliktlagen illustrieren.

Beispiel Madagaskar

Die mediale Öffentlichkeit wurde auf die Problematik der Landnahme durch den Versuch von Daewoo-Logistics in Madagaskar aufmerksam, 1,3 Mio. ha Ackerland von der Regierung für den Preis von 6 Mrd. USD 99 Jahre lang zu pachten, nach Medienberichten um Mais und Palmöl vor allem für den Export nach Südkorea zu produzieren (TANY 2009; vgl. Cotula et al. 2009, 37; Daniel et Mittal 2009, 3). Die Hälfte des Maisbedarfs von Südkorea, der drittgrößte Maisimporteur weltweit, hätte damit gedeckt werden sollen (Daniel et Mittal 2009, 3). TANY vermutete den Plan zum Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Eine Kompensation für die lokale Bevölkerung war laut TANY nicht vorgesehen, was Daewoo-Logistics bestritt (Zigomo 2009). Der Deal scheiterte am Widerstand der Kleinbauern, der schließlich auch zum Sturz von Präsident Ravalomanana beitrug. Der Nachfolger Andry Rajoelina beendete die Verhandlungen mit Daewoo-Logistics (Zigomo 2009).

In Madagaskar spielte die MCC eine entscheidende Rolle für die Schaffung der institutionellen Rahmenbedingungen, die zu diesem explosiven Konflikt führten (GRAIN 2010a, 4f.). Madagaskar ist das erste Land, mit der die MCC überhaupt einen Compact abgeschlossen hat, und zwar bereits 2004. Die Regierung von Präsident Ravalomanana war stark an ausländischen Direktinvestitionen interessiert und kam im Compact mit der MCC überein, landwirtschaftliche Investments zu fördern. Zu diesem Zweck sollten Landrechte vergeben werden. Die Vergabe von Landzertifikaten hatte schon vor dem MCC-Compact im Rahmen eines nationalen Landprogramms begonnen. Die MCC-Facility in Madagaskar wurde dazu überredet, den laufenden Vergabeprozess an die Kleinbauern zu unterstützen, obwohl die Zielrichtung ihres Engagements klar auf die Förderung von großmaßstäblichem Agrobusiness zielte.

Die madagassische Bevölkerung erfuhr von dem geplanten Land Deal mit Daewoo-Logistics über die internationalen Medien, ebenso wie von den Verhandlungen mit der indischen Firma Varun, die mehrere 100.000 ha für großbetriebliche Landwirtschaft anvisierte. Der Deal mit Daewoo hätte Land beinhaltet, wofür durch die MCC bereits Zertifikate an Kleinbauern vergeben worden waren. Varun schlug vor, den Zertifizierungsprozess auf die ihrerseits ins Auge gefassten Regionen auszudehnen und die Vergabe der Zertifikate an die Bedingung zu knüpfen, dass die Kleinbauern ihr Land an Varun verkaufen.

Insgesamt standen zu diesem Zeitpunkt rund 3 Mio. ha Land zur Disposition, die im Rahmen eines langfristigen Leasingsystems, basierend auf einem im Jahr 2008 mit Unterstützung von Geberländern (GRAIN nennt die GTZ) formulierten Investitionsgesetz, hätten verpachtet werden sollen. Die MCC löste nach dem Putsch gegen Präsident Ravalomanana sofort den Compact und stoppte das Funding des nationalen Landprogramms. GRAIN hält fest, dass dies für die MCC eine wichtige Lernerfahrung war: „It was the first and last time that the MCC would let a national process steer its land project.“

Beispiel Uganda

Ein Drittel des wichtigsten Urwald-Reservats Ugandas, des Mabira-Waldes (32.000 ha), hätte zum Anbau von Zuckerrohr zur Ethanolgewinnung an die Sugar Company of Uganda Ltd (SCOUL), der Uganda-Filiale eines ostafrikanisch-indischen Unternehmens, vergeben werden sollen. Präsident Yoweri Museveni unterstützte die Initiative. Die Landnahme hätte die Lebensgrundlage der Gemeinschaften um den Mabira-Wald gefährdet und schwerwiegende ökologische Auswirkungen gezeitigt. Der Plan führte im April 2007 zu Protesten mit mehreren Toten. Mehrere Organisatoren der Kampagne gegen die Landnahme wurden verhaftet. 2009 war die Zukunft des Mabira-Waldes nach wie vor ungeklärt (ABN 2009).

Öffentliche Kampagnen im Jahr 2007 stoppten auch eine Landnahme auf den Inseln Kalangala und Bugala im Viktoriasee. Dort plante das Unternehmen BIDCO die Schlägerung von tausenden Hektar Regenwald zur Anlage von Palmölplantagen. 6.000 ha waren dem Aneignungsversuch bereits zum Opfer gefallen (ABN 2009).

Beispiel Äthiopien

Aus der Region Gambella in Äthopien – einem Land mit einer der angespanntesten Ernährungssituationen der Welt – wird von Konflikten durch Landnahmen berichtet, die sich am Widerstand der Anuak entzüden, einer indigenen Gruppe, die von Landwirtschaft, Fischerei, Jagd und Viehhaltung lebt (GRAIN 2010c). „It is a myth propagated by the government and investors to say that there is waste land or land that is not utilised in Gambella“, wird der Anuak Nyikaw Ochalla zitiert. Dennoch hat die Regierung die erklärte Absicht, 3 Mio. ha Ackerland ausländischen Investoren zu überlassen, wobei rund 1 Mio. ha bereits vergeben wurden, ein Großteil davon in der fruchtbaren Region Gambella. Laut Angaben von Ochalla erfolgte keine Konsultation der Anuak. Ob die Regionalregierung in die Land Deals einbezogen wurde ist unklar:

„The only thing the local people see is people coming with lots of tractors to invade their lands. And they have no place to voice their opposition. They are just being evicted without any proper consultation, any proper compensation“ (GRAIN 2010c).

Widerstand gegen die Landnahme erfolgt vor dem Hintergrund eines ausgesprochen aggressiven Staates, der 2003 400 Anuak unter dem Vorwand, einen Angriff auf ein UN-Fahrzeug zu sühnen, ermordete. Viele Anuak sind in den Sudan geflüchtet, die äthiopische Regierung sendet den Truppen in der Region Verstärkung, eine Ausgangssperre wurde verhängt. Ochalla stellt die Landnahmen in den Kontext der bereits vom früheren Regime begonnenen Politik der rassistischen Diskriminierung, der Kolonisierung und ethnischen Säuberung. Die Vertreibung werde nun im Rahmen und unter dem Deckmantel „ausländischer Investitionen“ organisiert: „By bringing in foreign investors the international community will not argue this is systematic genocide“ (GRAIN 2010c).

Beispiel Kenya

Zumindest auf juristischem Terrain scheinen sich geringfügige Fortschritte in Hinblick auf Landrechte indigener communities, die generell zu den am meisten verfolgten und missachteten Gruppierungen (nicht nur) in Afrika zählen, abzuzeichen. So erkannte die African Commission on Human and People’s Rights (ACHPR) im Mai 2009 in der Vertreibung der Endorois in den 1970er Jahren durch die kenyanische Regierung zur Schaffung eines Wildreservats eine Verletzung des Rechts von Indigenen auf Besitz, Gesundheit, Kultur, Religion und natürliche Ressourcen an. Die kenyanische Regierung hatte den Endorois die Lebensgrundlage entzogen und sie von Nahrungsmittelhilfe abhängig gemacht. Das Urteil wurde im Februar 2010 von der African Union ratifiziert und veröffentlicht (Hansen 2010).

Dies ist insofern ein Meilenstein, als einer indigenen Gruppe ohne formelle Landrechte der Besitz eines Gebiets zuerkannt wird und die ACHPR das erste Mal auf einer indigenen Lebensweise beruhende Rechte anerkannte. Ein Bergbauunternehmen, das im Wohngebiet der Endorois ein Minenprojekt mit Unterstützung der kenyanischen Regierung anvisierte, hat seine Pläne nach dem Urteilsspruch inzwischen zurückgezogen (Hansen 2010).

Dies darf freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass Landkonflikte und die Missachtung grundlegender Menschenrechte hinsichtlich der Nutzung von Land zur Deckung des Bedarfs an Lebensmitteln die Situation in Kenya prägen. Landnahmen verbinden die koloniale Periode mit dem post-kolonialen Kenya. Die Vergabe von Land zur Belohnung von Gefolgschaft ist Bestandteil des Klientelsystems der politischen Klasse (RAPDA/FIAN 2010, FIAN 2010):

„Upon independence there were expactations that land inequalities would be resolved, and the land returned to the people, but this did not happen. Instead, unfair land practices, including the use of publics for political patronage, were continued and are one of the causes behind conflicts between communities in Kenya today“ (RAPDA/FIAN 2010, 11).

Der Report der Ndung’ Commission zur Untersuchung illegaler und nicht regulierter Vergabe öffentlichen Lands hielt fest, dass die meisten illegalen Landallokatioen vor und nach den Mehrparteienwahlen 1992, 1997 und 2002 stattfanden (FIAN 2010, 17) – zu diesen Zeitpunkten eruptierten jeweils auch die andauernden Landkonflikte (Doyle 2008). Die so genannte post-electoral crisis nach den Präsidentschaftswahlen im Jänner 2007 ist zu einem großen Teil als der bislang massivste Ausdruck des strukturellen Landkonflikts zu interpretieren. Die Krise kostete 1.200 Menschen in Kenya das Leben, rund 400.000 Menschen wurden vertrieben.

Dabei verläuft die erste, sozusagen „offizielle“ Konfliktlinie zwischen den Kikuyu, denen der erste kenyanische Präsident ebenso wie sein Nachfolger, der 2002 abgelöst wurde, angehörte, und den ursprünglichen Nutzern weiter Landflächen, die zuerst die britische Kolonialregierung, später der Kikuyu-dominierte Staatsapparat enteignete bzw. vom Zugang zu Land ausschloss (FIAN 2010, 17, Doyle 2008). Eine zweite Konfliktlinie trennt freilich reiche und arme Bevölkerungsgruppen nach dem Muster eines ethnisierten Klassenkonflikts.

„’Focussing on the Kikuyu is easy’“, erklärte ein Wissenschafter gegenüber BBC News, „’but it’s really about deep, long-running income inequalities in Kenya’ – and a rapidly growing population which sees land ownership as a means of survival. Rich and politically well-connected members of the Masaai community, he stressed, had benefited from land ownership in the Rift Valley [einem Brennpunkt des Landkonflikts, A.E.] as well as Kikuyus. Politicians from all ethnic groups, the academic said, had been preparing the ground for trouble in the wake of the elections because they know that “land clashes”, as they are known in Kenya, always flare up around polling time“ (Doyle 2008).

Eine dritte Konfliktlinie zeigt sich zwischen sesshaften Bauern und nomadischen Hirten.

FIAN analysiert die kenyanische Hungerkrise – 10 Mio. Menschen waren in Kenya 2009 vom Verhungern oder von Hunger bedroht (FIAN 2010, 7) – als Ergebnis massiver Menschenrechtsverletzungen. Die komplexe Konfliktlage, die sich wesentlich um den Zugang zu Land zentriert und damit um die Möglichkeit, Lebensmittel für die Eigenversorgung zu produzieren und Geldeinkommen mit dem Verkauf von Überschüssen zu lukrieren, wird durch die jüngste Welle der Landnahme durch ausländische Investoren noch verschärft.

Da die Investoren das fruchtbarste Land akquirieren wollen, spitzen sich auch dort die bereits vorhandenen Landkonflikte am heftigsten zu. Ein Brennpunkt ist dabei das Tana-Delta mit seinen rund 200.000 Einwohnern, die von Fischfang, kleinbäuerlicher Landwirtschaft und nomadischer Viehwirtschaft leben (FIAN 2010, 18). Schon seit den 1950er Jahren hatten Entwicklungsprojekte, die unter anderem auf den Bau großangelegter Bewässerungseinrichtungen abzielten und mit Vertreibungen tausender Menschen einhergingen, die Ernährungssituation verschlechtert und die Landkonflikte, die sich vor allem am Zugang zu Wasser zwischen den Nomaden und den Bauern entzünden, vertieft.

Im Dezember 2008 wurde ein hochgradig intransparenter Land Deal zwischen den Regierungen Kenyas und Qatars bekannt, der sich laut Medienberichten um rund 40.000 ha fruchtbaren Ackerlandes im Tana-Delta dreht. Dort soll Gemüse für den Export nach Qatar produziert werden. Ein weiterer Deal soll zwischen der Mumias Sugar Company Ltd. und der staatlichen Tana Athi River Development Authority für 16.000 ha bewässerte Zuckerrohrplantagen und 4.000 ha Flächen in Vertragslandwirtschaft abgeschlossen werden.

„Both mega projects, the land lease to Qatar and the sugar/agrofuel plantation, will lead to displacements of tens of thousands of small farmers, mainly members of the Pokomo tribe, who have settled there and survive on food crops like maize, cassava, beans, vegetables and mango. Pastoralist tribes such as Orma and Wardei will also suffer tremendously as the delta has been used as grazing land for their cattle for generations“ (FIAN 2010, 20).

Gegen diese Projekte legten eine Reihe von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Regierungsbehörden Protest ein, darunter das Kenya Wetlands Forum und der Communication and Advocacy Officer of Nature Kenya.

4. Landnahme zwischen „Land Grabbing“ und „Investitionen“

Gesellschaftliche Naturverhältnisse sind nicht nur als eine materielle Praxis zu begreifen, sondern werden wesentlich auch auf einer symbolisch-kulturellen Ebene konstitutiert. Auf materieller wie auf symbolisch-kultureller Ebene schreiben sich darin die Kämpfe unterschiedlicher Akteure und ihre Kräfteverhältnisse ein.

Die Aneignung von Land zeigt deutlich einen diskursiven Kampf um Deutungshoheit in der Frage der Landnutzungsänderungen im Kontext der globalen „Mehrfachkrise“. Während die vom internationalen Staatensystem unterstützten Akteure (UN- und Bretton Woods-Institutionen) vorrangig von „Investitionen in die Landwirtschaft“ sprechen, und damit auf eine legalistisch-technische Verhandlung im Rahmen eines Nachhaltigkeitsdiskurses zielen, der Harmonie und linearen Fortschritt unterstellt, haben einige NGOs und Bauernorganisationen seit 2008 den Gegenbegriff des „Land Grabbing“ geprägt. Dieser hat auch in den medialen Diskurs Einzug gehalten.

Akteure wie die Weltbank oder das International Institute for Environment and Development (IIED) beziehen sich inzwischen auf den Begriff des „Land Grabbing“, halten jedoch an ihrer Interpretation, es handle sich bei der globalen Landnahme um eine Form landwirtschaftlichen Investments, das viele potenziell positive Wirkungen aufweise, bis dato fest. Der Bezug auf die „Land Grabbing“-Debatte erfolgt, so steht zu vermuten, vor dem Hintergrund eines starken, medial vermittelten öffentlichen Drucks. Demgegenüber hat der Begriff im World Investment Report der UNCTAD (2009), der sich den anschwellenden „landwirtschaftlichen Investitionen“ widmet und diese im Vergleich zur FAO auffallend positiv bewertet, keinen besonderen Stellenwert. Die UNCTAD ist eine massenmedial kaum sichtbare „Experteneinrichtung“, der im Unterschied zur Weltbank keine öffentlichkeitswirksamen Kritiken galten, was die diskursive Differenzierung erklären könnte. Freilich sprechen auch die Autoren der Nummer 8 der UN Sustainable Innovation Briefs nicht von „Land Grabbing“, sondern halten ohne weitere Begründung oder Quellenverweise unter der Überschrift „The way forward“ mit Bezug auf Landnahmen fest:

„There is no question that more investment in agriculture is critically needed. The question that needs to be addressed is how can foreign investments in agriculture make a positive contribution to development and food security“ (UN 2010b, 7).

Tabelle 2 skizziert die Positionen der auf diskursiver Ebene maßgeblichen Akteure (was nicht unbedingt mit ihrer finanziellen und personellen Ausstattung parallel geht, vgl. Brand 2000, 204). Wer „Win-Win“-Situationen für möglich hält (und damit indirekt die reelle Konfliktivität der Naturaneignung hervorhebt), verwendet „Land Grabbing“ in aller Regel nur unter Anführungszeichen und als Negativfolie für erhoffte „nachhaltige Investitionen“. Kirchennahe Entwicklungsorganisationen, die nicht in der Tabelle dargestellt sind, lassen sich dem Land Grabbing-Diskurs zuordnen (Brot für Alle/Fastenopfer 2010, INKOTA (2010), während etwa das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ 2009) ebenso wie die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) zum Diskurs der Investitionen zählen (GTZ 2010, vgl. Bickel et Breuer 2009).

Die Land Grabbing-Debatte steht damit für einen Turn in der symbolisch-kulturellen Bearbeitung der ökologischen Krise selbst. Während bislang wesentliche Momente aus dem Diskurs der Nachhaltigkeit fortgeschrieben werden sollen – so etwa die Annahme von möglichen „Win-Win“-Situationen zwischen antagonistischen Akteuren, „benefit sharing“ und das Vertrauen auf technisch-legalistische Bearbeitungsformen krisenhafter gesellschaftlicher Naturverhältnisse – verliert dieser Diskurs zugleich merklich an Bindungskraft.

Dies ist einerseits der schieren Dimension und rücksichtslose Art der Landnahmen geschuldet, was dazu führt, dass Problemdiagnose und Handlungsempfehlungen stark auseinandertreten (siehe etwa Cotula et al. 2009). GRAIN vermutet nicht ohne Plausbilität, dass die Weltbank den schon seit längerem angekündigten Bericht zu „Land Grabbing“ nicht zuletzt deshalb zurückhält, weil sich die bloße Faktizität der Landnahmen nur schwer in eine Win-Win-Rhethorik einbannen lässt (2010b). Andererseits ist anzunehmen, dass die globalen Widerständigkeiten von Kleinbauernorganisationen wie Via Campesina – als „Kämpfe auf Distanz zum Staat“ (Nicos Poulantzas) – sich darin einschreiben, wie suprastaatliche Akteure die Landnahmen symbolisch-kulturell bearbeiten.

Zweifellos sind die Momente des Nachhaltigkeitsdiskurses nach wie vor bestimmend, was sich nicht zuletzt an der begrifflichen Präsenz der „Nachhaltigkeit“ selbst ablesen lässt, die auch im Land Grabbing-Diskurs des öfteren als Bezugspunkt auftritt. Dennoch verweist die Ablehnung von inhaltlichen Kernmomenten der „Nachhaltigkeit“ kapitalistischer Naturaneignung durch Akteure, die öffentlichkeitswirksam agieren und in materiellen Widerstandspraxen verankert sind, dass die Hegemonie der neoliberalen Bearbeitung der ökologischen Krise, die sich im Diskurs der „Nachhaltigkeit“ verdichtet, Risse zeigt.

Tabelle 2: Positionen maßgeblicher Akteure im internationalen Diskurs zwischen „Land Grabbing“ und „landwirtschaftlichen Investitionen“ zu Chancen und Problembereichen der Landnahme. Die Rubrik „spezieller Fokus“ fasst die jeweiligen Handlungsempfehlungen zusammen. n.b. = nicht direkt im Bericht behandelt. Fußnote 1: IIED ist als Quango einzustufen. Fußnote 2: Anstelle von policy statements seitens IATP und IFAP (die offenbar nicht existieren) wurden entsprechende Artikel von Vertretern dieser Institutionen herangezogen. Fußnote 3: Ein umfassendes policy statement von FIAN zur Landnahme ist der Regionalstudie zu Kenya und Mozambique zu entnehmen. FIAN fungiert darüberhinaus als Mitverfasser der Petition „Stop Land Grabbing Now!“ Fußnote 4: Via Campesina ist eine Bauernorganisation, die anderen Verfasser der Petition „Stop Land GrabbingNow!“ sind NGOs.

Akteur Win-Win möglich Chancen Problembereiche Strategien Quellen
UN- und Bretton Woods-Institutionen
FAO Ja Technologie-Transfer, Qualitätsverbesserung, Arbeitsplätze, Wachstum, Produktionssteigerung Enteignung, nicht nachhaltige Ressourcennutzung, Gefahr für livelihood lokaler Bevölkerung code of conduct FAO (2009)
FAO, IFAD, UNCTAD, Weltbank Ja Arbeitsplätze, Technologie- und Know-How-Transfer, Kapitalzugang, Produktionssteigerung Vertreibung, Angriffe auf Rechte, Korruption, Ernährungsunsicherheit, Umweltschäden, Verlust von livelihoods, Mangelernährung, soziale Polarisierung, politische Instabilität, dysfunktionale Großbetriebe Vertragslandwirtschaft, outgrower-schemes, Joint Ventures mit lokalen Gemeinschaften, Landrechte, Empowerment, Transparenz, Sicherung Recht auf Nahrung, good governance, Partizipation, Rechtskonformität und -sicherheit, benefit sharing, impact assessments, FAO et al. (2010)
IIED1, FAO, IFAD Ja Wachstum, Steuereinnahmen, Lebensqualität im ländlichen Raum Ernährungsunsicherheit, falsche Einschätzung „unused land“, Korruption, Rechtsunsicherheit Transparenz, code of conduct, Landrechte, legal support für Arme, Monitoring Cotula et al. 2009
IIED Ja Wachstum, Steuereinnahmen, Lebensqualität, Technologie- und Know-How-Transfer, Infrastruktur, Marktzugang Verlust Zugang zu Land, Wasser, Holz und Grasland Transparenz, Regulierung, Verhandlungskompetenz, impact assessments, Vertragslandwirtschaft, food security provisions, Landregistrierung, öffentliche Debatte, Stärkung der Gastländer, Monitoring IIED (2009)
UNCTAD Ja Know-How- und Technologie-Transfer, Kredit- und Marktzugang, Produktionssteigerung, Wachstum, Ernährungssicherheit, „new green revolution“ Machtasymmetrie, Nutzungskonkurrenz, Mögliche Gefährdung von Biodiversität und Wasserzugang, politische Gefahren Integrierte Agrarpolitik, Berücksichtigung sozialökologischer Aspekte, output-sharing, Vertragslandwirtschaft, Transparenz, Landrechte UNCTAD (2009)
UN Special Rapporteur on the Right to Food Ja Armutsreduktion, Arbeitsplätze, Technologie-Transfer, Marktzugang, Ernährungssicherheit Gefährdung Recht auf Nahrung, Gefährdung Landrechte, soziale Konflikte Vorrang für lokale Nahrungsmittelversorgung, benefit sharing, output-sharing, partizipatives impact assessment, Vertragslandwirtschaft, individual titling, Transparenz UN (2010a)
Non-Governmental Organziations (NGOs)
FIAN3 Nein keine Verletzung Recht auf Nahrung, Vertreibung, nicht nachhaltige und umweltschädliche Agroindustrie (Bodenerosion, THG-Emissionen, Biodiversitätsverlust), Kommerzialisierung, Machtasymmetrie „Stop Land Grabbing Now“, Vorsichtsprinzip, Garantie Menschenrechtskonformität von Auslandsinvestitionen auch in Investorstaaten, Konsumreduktion in Investorstaaten und Handel mit surplus-biocapacity-Ländern in der Region, internationale Regulierung von Investitionen, Moratorium Biofuel-Beimischung, Investment in bäuerliche Landwirtschaft FIAN (2010)
Food & Water Europe Nein keine Einschränkung Ernährungssouveränität, Ernährungunsicherheit, nicht nachhaltige ländliche Entwicklung Strikte Regelung von: ausländischem Landbesitz, Farmgrößen, Eigentum, Monokultur, ausländischen Agrar-Investitionen Food & Water Europe (2010)
FoodFirst Nein keine Vertreibung, Zwangsverträge „Stop Land Grabbing Now“ FoodFirst (2010)
GRAIN Nein keine Einschränkung Ernährungssouveränität, Rückgang der Kleinbauern, Hindernis für Landreform, Exportorientierung „Stop Land Grabbing Now“ GRAIN (2008); www.grain.org
IATP2 Ja n.b. Machtasymmetrie, Demokratiedefizit, Nutzungskonkurrenz, Ressourcenknappheiten, Genderungleichheit, Benachteiligung Kleinbauern Demokratisierung der Landwirtschaftspolitik, Handelsregulierung, Menschenrechtsfokus, Genderfokus Spieldoch et Murphy (2010)
ILC Ja „all can get a larger slice of the cake“ Ernährungsunsicherheit Landrechte für Arme sichern, Empowerment, inklusive und transparente Entscheidungen, benefit sharing, Vertragsland-wirtschaft und Outgrowing, code of conduct Taylor et Bending (2009)
Oakland Institute Nein fraglich Enteignung, Verarmung, Hindernis für Landreform „Stop Land Grabbing Now“ Daniel et Mittal 2009; www.grain.org
Via Campe-sina4, FIAN, LRAN, GRAIN Nein keine Menschenrechtsverletzung, THG-Emissionen, Umweltschäden, Einschränkung Zugang zu Land, Zerstörung livelihoods, Reduktion politischer Gestaltung für bäuerliche Landwirtschaft, Marktverzerrung, Gefahren  für: Selbstbestimmung, Ernährungssouveränität und Überleben „Stop Land Grabbing Now“, Landreform, Forschung und Unterstützung für bäuerliche Landwirtschaft, Agrarpolitik i.S.v. Ernährungssouveränität, gemeinschaftsorientierte Ernährungs- und Bewirtschaftungssysteme La Via Campesina et al. (2010)
WWF Ja Ersatz traditioneller Biomasse, Energie, Arbeitsplätze, Einkommen, THG-Reduktion, Aufschwung der Landwirtschaft, Stop Bodenerosion Marktverzerrung, Vertreibung, Ökosystemschäden, Schlechte Arbeitsbedingungen, Accountability-Defizite bei Firmen Starke lokale und regionale Governance, Regulierungen, nachhaltiges Management von supply chains Denruyter et al. 2010
Quasi Non-Governmental Organizations (QUANGOs)
IFPRI Ja Agrar-Investitionen, Arbeitsplätze, Infrastruktur, Know-How- und Technologie-Transfer, Nahrungsmittelproduktion Machtasymmetrie, unsichere Landrechte, falsche Einschätzung „unused land“, Versalzung, Reduktion von: Biodiversität, Wasser, carbon stocks Kleinbauern-Organisationen, Vertragslandwirtschaft und outgrowing, code of conduct, benefit-sharing, Transparenz, Landrechte, impact assessments, Option von food export restrictions von Braun et Meinzen-Dick 2009
IISD fraglich n.b. Gefährdung Wasser-Rechte, Einschränkung temporärer food export restrictions, Machtasym-metrie, Liberalisierungs-„Lock In“, Rechtsunsicherheit n.b. Smaller et Mann 2009
Bauernorganisationen
Via Campesina Nein keine Hunger, Vertreibung, Verarmung, Kontrolle durch Konzerne in der Vertragslandwirtschaft „Stop Land Grabbing Now“, Unterstützung von Ernährungssouveränität, Nationale Kontrolle von Nahrungsmittelmärkten, kein Einfluss von Weltbank, WTO und IMF in Agrarpolitik, keine neuen Institutionen La Via Campesina 2008
IFAP2 Ja Arbeitsplätze, Technologie- und Know-How-Transfer, Steuereinnahmen, Wachstum, Lebensqualität Vertreibung, Untergrabung nationaler Agrarpolitik, Politik-Inkohärenz, einseitige Verträge, soziale „Kosten“ für Bauern Nationale Agrarpolitik im Interesse der Allgemeinheit (klare Landnutzungspolitik), Strikte compliance mit inländischer Gesetzgebung, Empowerment, Landrechte, öffentliche Infrastruktur Montemayor 2010

5. Zusammenfassung

Die wichtigsten Züge des globalen Bilds der Landnahmen werden im Folgenden zusammengefasst (Stand Juli 2010 – v.a. nach GRAIN 2008, 2009, Smaller et Mann 2009, Cotula et al. 2009, Daniel et Mittal 2009, 2010; vgl. auch UN 2010b, FoodFirst 2010).

„Vertragspartner“

  • Die Investoren sind Staaten, Souvereign Wealth Funds und der Privatsektor (Agrobusiness, Investmentbanken, Händler, Bergbauunternehmen)
  • Die „Vertragspartner“ sind – sofern Verträge existieren – staatlich und privat

„Vertragseigenschaften“

  • „Verträge“ sind bis dato praktisch nicht öffentlich bekannt
  • Sie existieren zu einem Teil vermutlich schriftlich nicht; der Übergang zu nicht belegbaren Versprechungen seitens der Investoren scheint fließend
  • Die „Verträge“ sind zum Teil in größere Abkommen eingebettet
  • Internationale Investitionsabkommen bilden einen wichtigen rechtlichen Rahmen

Kontext und Gehalt der „Verträge“

  • Feasibility-Studien werden nur zum Teil realisiert; deren Qualität war bis jetzt nur in Einzelfällen überprüfbar, sie vernachlässigen wesentliche Aspekte
  • Sind die „Vertragspartner“ lokale Bevölkerungsgruppen, so sind die Verhandlungen asymmetrisch, intransparent und von Wissensdefiziten der Bevölkerung geprägt
  • Benefit sharing ist unzureichend oder gar nicht geregelt
  • Die Landnahmen zeichnen sich in der Regel durch große Intransparenz aus
  • Direkte staatliche Gewalt (Umsiedlung, Enteignung) ist in einigen Fällen dokumentiert
  • Im Fall von Pacht beträgt die Dauer typischerweise 50-99 Jahre
  • Landnahmen in Afrika erfolgen oftmals zu extrem niedrigen Preisen

Quell- und Zielgebiete der Landnahmen

  • Afrika ist ein Schwerpunkt, gefolgt von Asien, Lateinamerika, Osteuropa und Zentralasien, Mittlerer Osten und Australien
  • Die Investoren stammen vorrangig aus der EU, den USA, Japan, China, Indien, Südkorea
  • Die Rolle inländischer Privatinvestoren ist vermutlich bedeutend, aber wenig bekannt

Flächen

  • Landnahmen umfassen häufig eine Fläche über 10.000 ha; Landnahmen mit bis zu 1 Mio. ha sind dokumentiert.
  • Weltweit wird die Landnahme zwischen 2006 und 2009 auf grob 20-50 Mio. ha geschätzt; dies dürfte eine sehr konservative Angabe sein

Motivationen der Akteure

  • Ziele der Landnahmen sind vorrangig: Nahrungsmittel, Futtermittel, Biofuels
  • Spekulative Landnahmen sowie Fälle von Aneignung von Wald unter dem Vorwand der Landwirtschaft – obwohl nur eine einmalige Holzgewinnung angezielt ist – sind zu vermuten
  • Aneignung von Land (auch oder vorrangig) als strategische Ressource (z.B. für Wasserzugang) ist zu vermuten
  • Im Fall von Akquisitionen im Kontext der Ernährungssicherheit ist die Produktion für die Inlandsmärkte der (staatlichen oder staatlich unterstützten) Investoren das (offizielle) Hauptziel
  • Die Weltbank als (direkter und indirekter) Akteur von Landnahmen nennt „Entwicklungsziele“ und „Win-Win“-Situationen als Begründung für eine Unterstützung von Landnahmen unter bestimmten Bedingungen
  • In Zielländern der Landnahme dürfte Korruption (auf nationaler, lokaler und Dorfebene) eine wichtige (jedoch undokumentierte) Rolle spielen. Offizielle Begründungen inkludieren: Anziehung ausländischer Direktinvestitionen (Arbeitsplätze, Infrastruktur, Know-How-Transfer), Reduzierung von Ölabhängigkeit, Verbesserung der ländlichen Energieversorgung

Regionale Differenzierung der Landnehmer

  • EU, USA, Japan – Privatsektor: Nahrungsmittel, Futtermittel, Energie; kein geographischer Fokus
  • Golfstaaten – Souvereign Wealth Funds, Staatsbetriebe: Nahrungsmittel; Fokus Nachbarn und kulturell oder historisch nahestehende Regionen;
  • China, Japan, Südkorea – Privatsektor, Staatsbetriebe: Nahrungsmittel, Futtermittel, Energie; Fokus Afrika und Asien

Abkürzungsverzeichnis

ACHPR – African Commission on Human and People’s Rights
BMZ – Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
FAO – Food and Agricultural Organisation of the United Nations
FIAN – Food First Information and Action Network
FIAS – Foreign Investment Advisory Service
GRAIN – Genetic Resources Action International
IBRD – International Bank for Reconstruction and Development
IATP – Institute for Agriculture and Trade Policy
IFAD – International Fund for Agricultural Development
IFAP – International Federation of Agricultural Producers
IFC – International Financial Corporation
IFPRI – International Food Policy Research Institute
IIED – International Institute for Environment and Development
IISD – International Institute for Sustainable Development
IMF – International Monetary Fund
INKOTA – Information, Koordination, Tagungen zu Themen des Nord-Süd-Konflikts und der Konziliaren Bewegung
LRAN – Land Research Action Network
MCC – US’s Millenium Challenge Corporation
MIGA – Multilateral Investment Guarantee Agency (Weltbank-Gruppe)
THG – Treibhausgas
UN – United Nations
USAID – United States Agency for International Development
WTO – World Trade Organization

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